Allgemeine Geschäftsbedingungen der PAROZ AG

Stand: 11. Januar 2025, Frauenfeld

1. Einleitung

Die vorliegenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der PAROZ AG und Ihnen als Kunden für sämtliche Reparatur- und Serviceleistungen, für damit zusammenhängende Kostenvoranschläge sowie für den Verkauf und/oder den Einbau von Ersatzteilen und Zubehör.

Im Hinblick auf die bessere Lesbarkeit der vorliegenden AGB wird in den nachfolgenden Ausführungen der Einfachheit halber stets nur die männliche Form verwendet, die weibliche oder diverse Form ist folglich immer eingeschlossen.

 

2. Geltungsbereich und Anpassung der AGB

Die vorliegenden AGB bilden einen integrierten Bestandteil aller Verträge zwischen der PAROZ AG und dem Kunden, welche sich auf die Durchführung von Reparatur- bzw. Serviceleistungen sowie den Verkauf und/oder Einbau von Ersatzteilen und Zubehör beziehen. Sie gelten unabhängig von der Form (schriftlich, mündlich) und dem Ort (Garagenbetrieb, Internet) des Vertragsabschlusses.

PAROZ AG kann diese AGB jederzeit anpassen. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.paroz.ch/agb publiziert. Eine gedruckte Ausgabe der AGB kann direkt bei PAROZ AG bezogen werden.

Der Einbezug resp. die Geltung abweichender und/oder ergänzender AGB des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn die PAROZ AG diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

 

3. Auftragserteilung

Der Kunde hat die zu reparierenden Arbeiten resp. die am Fahrzeug zu erbringenden Leistungen zuhanden des zuständigen Mitarbeiters der PAROZ AG so präzise wie möglich zu bezeichnen und den Fertigstellungstermin abzusprechen. Die zu erbringenden Leistungen und der abgesprochene Termin werden im Werkstattauftrag erfasst und mit dem Kunden abgesprochen.

Die PAROZ AG ist ermächtigt, im Bedarfsfall Unteraufträge an Drittunternehmen zu erteilen und Probefahrten mit dem vom Kunden überlassenen Fahrzeug durchzuführen.

 

4. Preisangaben / Kostenvoranschlag

Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem werden die Arbeiten und Ersatzteile / Zubehör aufgeführt und mit dem jeweiligen Preis versehen. Die PAROZ AG ist an diesen Kostenvoranschlag für sieben Tage nach erfolgter Aushändigung gebunden und darf diesen – ohne vorgängige Zustimmung des Kunden – nicht um mehr als 10% überschreiten.

Wenn sich bei der Ausführung von Service- resp. Reparaturarbeiten zeigt, dass zusätzliche Arbeiten resp. Leistungen seitens der PAROZ AG erforderlich sind, welche im Rahmen der Fahrzeugübernahme durch die PAROZ AG nicht zu erwarten waren resp. vom Kunden nicht deklariert worden sind und kostenmässig 10% des Gesamtauftrages übersteigen, holt die PAROZ AG für diese Arbeiten vorgängig mündlich oder schriftlich die Zustimmung des Kunden ein. Dieser hat dafür besorgt zu sein, dass der PAROZ AG eine Telefonnummer oder E-Mail Adresse zur Verfügung steht, auf welcher der Kunde während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist. Soweit die PAROZ AG den Kunden auch nach dreimaligem Versuch (mit zeitlichen Abständen von zumindest 10 Minuten) nicht erreichen kann, wird die PAROZ AG diese Arbeiten nur dann leisten, soweit diese im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges erforderlich sind. Soweit die zusätzlichen Arbeiten kostenmässig 10% des Gesamtauftrages nicht übersteigen, darf die PAROZ AG von der Zustimmung des Kunden ausgehen und muss nicht dessen vorgängige Zustimmung einholen.

Wird aufgrund eines Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags mit der Auftragsrechnung verrechnet. Die PAROZ AG ist berechtigt, Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages dem Kunden zu berechnen, sollte der betreffende Auftrag nicht erteilt werden.

Ansonsten gelten die Preise und Ansätze, welche die PAROZ AG gemäss separater Preisliste verrechnet, soweit eine solche Liste nicht vorhanden ist, gelten die ortsüblichen Preise und Ansätze.

 

5. Zustellung und Abnahme des Fahrzeuges

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von zwei Arbeitstagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige oder Aushändigung resp. Übermittlung der Rechnung abzuholen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich diese Abholfrist auf einen Arbeitstag.

Die Abnahme des Fahrzeuges durch den Kunden erfolgt bei der PAROZ AG, soweit nichts Anderes vereinbart ist. Nutzen und Gefahr am Fahrzeug gehen mit der Bereitstellung desselben zur Abholung auf den Kunden über (so insb. auch im Hinblick auf Diebstahl und Beschädigung durch Dritte). Sofern der Kunde das Fahrzeug nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt abholt, ist die PAROZ AG berechtigt, das Fahrzeug auf Gefahr und Verantwortung des Kunden ausserhalb der PAROZ AG, auf einem separaten Abstellplatz, zu parken. Bei Abnahmeverzug kann die PAROZ AG nach erfolgter Kontaktaufnahme des Kunden unverzüglich eine betriebsüblich Aufbewahrungsgebühr pro Standtag berechnen, soweit das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände oder einer deren Abstellplätze der PAROZ AG verbleibt.

 

6. Rechnung

In der Rechnung zuhanden des Kunden sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien gesondert ausgewiesen. Wird der Auftrag aufgrund eines Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufgeführt sind.

Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Kunden spätestens einer Woche nach Zugang der Rechnung eingefordert werden, ansonsten die PAROZ AG von der Korrektheit derselben ausgehen darf.

Der Kunde ist verpflichtet, im Fall der teilweisen oder vollständigen Nichtzahlung der Rechnung durch eine Versicherungsgesellschaft resp. ausbleibender Garantie- oder Kulanzzusage eines Lieferanten / Importeurs, gleich aus welchem Grund, den geschuldeten Betrag vollständig und auf erste Anforderung gegenüber der PAROZ AG zu begleichen.

 

7. Zahlungsmodalitäten/Verrechnung/Verzug

Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich bei Abnahme des Fahrzeuges und/oder Aushändigung der Rechnung zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb 30 Tage nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung resp. Übersendung der betreffenden Rechnung.

Forderungen der PAROZ AG kann der Kunde mit eigenen Forderungen nur dann verrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder diesbezüglich ein rechtskräftiges Urteil vorliegt; Darüber hinaus wird das Zurückbehaltungsrecht des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die PAROZ AG ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Ist der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, kann die PAROZ AG nach Verfall des Zahlungsziels von 30 Tagen ohne eine zusätzliche Mahnung einen Verzugszins von 5% einverlangen. Die PAROZ AG ist ebenso berechtigt, für übermittelte Mahnschreiben zuhanden des Kunden eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 pro Schreiben in Rechnung zu stellen.

Der Garagenbetrieb ist dazu berechtigt, das Inkasso einer fälligen Forderung einem Dritten zu übertragen. Die Kosten dieser Drittleistung gehen zu Lasten des Kunden.

 

8. Gewährleistung für Reparatur- und Serviceleistungen

Der Kunde hat das Fahrzeug nach der Übernahme umgehend im Hinblick auf allfällige Mängel zu überprüfen. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Kunde beim der PAROZ AG spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Fahrzeugübernahme schriftlich zu rügen, bei verdeckten Mängeln innerhalb von sieben Arbeitstagen nach erstmaligem Auftreten des betreffenden Mangels. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, gelten die Arbeiten der PAROZ AG als genehmigt und damit jegliche Mängelrechte verwirkt. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm diesbezügliche Sachmängelansprüche nur zu, wenn der Kunde sich diese bei der Abnahme ausdrücklich vorbehält.

Ansprüche des Kunden wegen einer mangelhaften Reparatur- bzw. Serviceleistungen verjähren in 2 Jahren ab Abnahme des Fahrzeuges.

Soweit ein fristgerecht gerügter Sachmangel vorliegt, der auf die Arbeiten resp. Leistungen der PAROZ AG zurückzuführen ist, hat der Kunde ausschliesslich Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Die gesetzlichen Mängelrechte werden wegbedungen. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Soweit der Kunde allfällige Nachbesserungsarbeiten durch einen Drittbetrieb vornehmen lässt, fällt der Gewährleistungsanspruch vollumfänglich dahin, die PAROZ AG ist entsprechend auch nicht verpflichtet, Nachbesserungsarbeiten eines Drittbetriebes zu vergüten. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Ausgewechselte Ersatzteile fallen in das Eigentum der PAROZ AG.

 

9. Garantie für Ersatzteile und Zubehör

Der Kunde hat Ersatzteile und Zubehör bei der Lieferung umgehend zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach erstmaligem Auftreten schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, sind alle Mängelrechte verwirkt.

Soweit die Ersatzteile und das Zubehör über eine laufende Herstellergarantie verfügen, gilt ausschliesslich diese und die gesetzliche Gewährleistung wird in gesetzlich zulässigem Umfang ausgeschlossen. Soweit keine Herstellergarantie besteht, verjähren die Gewährleistungsansprüche des Kunden für Ersatzteile und Zubehör in 1 Jahr ab der Lieferung. Tritt innerhalb der Garantiefrist / Gewährleistungsfrist ein fristgerecht gerügter Mangel auf, so hat der Kunde ausschliesslich Anspruch auf den kostenlosen Umtausch der Ware. Ist der kostenlose Umtausch der Ware nicht möglich, so hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Netto-Kaufpreises gegen Rückgabe der mangelhaften Ware.

Die Haftung der PAROZ AG für indirekte Schäden oder Folgeschäden, insbesondere Schäden an anderen Fahrzeugteilen, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Haftungsschäden, Rechtsverfolgungsschäden etc. wird, soweit gesetzlich zulässig wegbedungen

 

10. Haftung

Die PAROZ AG haftet nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadenszufügung, die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist demnach – in gesetzlich zulässigem Umfang - ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist ebenso die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der PAROZ AG für von ihnen durch leichte oder mittlere Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der PAROZ AG resp. der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen etc. obliegt dem Kunden.

Eine etwaige Haftung der PAROZ AG bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer besonders vereinbarten Garantie oder nach dem Produktehaftpflichtgesetz bleibt vorbehalten.

Die Haftung für den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art im Fahrzeug, die nicht ausdrücklich seitens der PAROZ AG in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde hat demnach dafür besorgt zu sein, dass im überlassenen Fahrzeug keine derartigen Wertsachen vorhanden sind.

Soweit das der PAROZ AG überlassene Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist und der Kunde beabsichtigt, dieses ohne Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit wieder in Betrieb zu nehmen, steht es der PAROZ AG zu, die Aushändigung des Fahrzeuges zu verweigern und/oder eine entsprechende (vorgängige) Meldung an die zuständige MFK zu machen. Soweit die PAROZ AG das verkehrsuntaugliche Fahrzeug trotz Hinweis auf die fehlende Verkehrstauglichkeit auf Verlangen des Kunden demselben aushändigt, erfolgt die Herausgabe unter Ausschluss der Haftung in gesetzlich zulässigem Umfang und damit auf eigene Gefahr und Risiko des Kunden hin. Diesem ist aufgrund des Hinweises der PAROZ AG bewusst, dass das Fahrzeug keinesfalls im betreffenden Zustand im Verkehr eingesetzt werden soll.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in seinem Auftrag vorgenommene individuelle Veränderungen am Fahrzeug, welche insbesondere dem Zweck dienen, die Leistung oder die Fahreigenschaften zu verbessern oder die Optik des Fahrzeuges zu verändern, die Werks- d.h. Fabrikgarantie beeinträchtigen resp. zum Verlust derselben führen können. Ebenso kann ein Veränderung die Qualität des Fahrzeuges beeinträchtigen resp. aufgrund der erfolgten Leistungen zu Schäden am Fahrzeug führen. In gesetzlich zulässigem Umfang wird folglich jegliche Haftung für Schäden und Garantiebeeinträchtigungen, welche auf die gewünschten Veränderungen zurückzuführend sind, vollständig ausgeschlossen

 

11. Ersatzteile/Verbrauchsmaterialien des Kunden

Überlässt der Kunde der PAROZ AG Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien mit der Anweisung, diese im Rahmen von Service- bzw. Reparaturarbeiten zu verwenden, so erfolgt selbiges ausschliesslich auf Risiko und Gefahr des Kunden. Jede Haftung und Gewährleistungspflicht der PAROZ AG für allfällige Mängel an diesen Ersatzteilen bzw. Verbrauchsmaterialien und/oder die Haftung für Folgeschäden werden in gesetzlich zulässigem Umfang ausgeschlossen.

 

12. Eigentumsvorbehalt / Retentionsrecht

Zubehör-, Ersatzteile und Fahrzeuge gehen erst mit vollständiger Bezahlung des betreffenden Kaufpreises nebst allfälliger Zinsen und Kosten in das Eigentum des Kunden über. Die PAROZ AG hat das Recht, entsprechende Einträge in das Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.

Die PAROZ AG hat das Recht, bis zur vollständigen Bezahlung von Forderungen aus durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen etc., das vom Kunden überlassene Fahrzeug im Sinne Art. 891 ff. ZGB zurückzubehalten. Soweit der Kunde die Ausstände auch nach dreimaliger Mahnung und Androhung der Verwertung des betreffenden Fahrzeuges zur Tilgung der offenen Forderungen nicht bezahlt, steht der PAROZ AG das Recht zu, das Fahrzeug freihändig zu veräussern ohne Einbezug des Betreibungsamtes. Der betreffende Verkaufserlös wird – nach Abzug aller offenen Forderungen, Aufwendungen und Kosten der PAROZ AG – dem Kunden ausgehändigt.

 

13. Datenschutz

Der Kunde wird hiermit informiert, dass seine Personendaten zum Zwecke der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung und für Marketingzwecke (Statistik, Prospekt- und Angebotsversand, Servicequalität und für personalisierte Werbung) bei der PAROZ AG bearbeitet werden. Er wird zudem darauf hingewiesen, dass seine persönlichen Daten zu den vorgenannten Zwecken auch an Importeure/Hersteller weitergegeben werden, die ihren Sitz unter anderem im Ausland haben. Wird die PAROZ AG auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet Informationen vom Kunden bekannt zu geben, ist die PARZO AG berechtigt dieser Anordnung zu folgen. Die Daten werden ausschliesslich in Übereinstimmung mit den schweizerischen Bestimmungen zum Datenschutz verwendet. Die PAROZ AG ergreift auch die erforderlichen Massnahen zur Datensicherheit der Personendaten. Sollte der Kunde mit dem Erhalt von Werbung (z.B. per E-Mail) nicht einverstanden sein, kann dies der PAROZ AG schriftlich mitgeteilt werden. Weitere Informationen zum Datenschutz und der Bearbeitung von Personendaten erhalten Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite sowie auf derjenigen des Importeurs/Herstellers.

 

14. Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB hat nicht die Ungültigkeit der AGB als Ganzes zur Folge. Weggefallene Bestimmungen und allfällige Lücken sind vielmehr unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der involvierten Parteien so zu füllen, dass der Zweck der AGB möglichst erfüllt wird.

 

15. Änderung der AGB

Die vorliegenden AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages resp. Bestellung des Kunden gültigen Fassung.

Die PAROZ AG behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und einseitig zu ändern. Die jeweils aktuellste Version wird auf der Homepage des Garagenbetriebes veröffentlicht.

 

16. Schlichtung / Gerichtsstand / anwendbares Recht

Der Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten und damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche ist der Sitz der PAROZ AG, soweit von Gesetzes wegen kein zwingender Gerichtsstand vorgesehen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde Sitz / Wohn Sitz im Ausland hat. Der PAROZ AG steht es auch offen, den Kunden auch an deren Sitz / Wohnsitz zu belangen.

 

Anwendbar ist ausschliesslich das materielle Recht der Schweiz, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts oder sonstiger internationaler Vereinbarungen.